Unsere Getränkekarte. Zum vergrößern anklicken
Wir weisen ausdrücklich darauf
hin,
dass nach dem
geltenden Jugendschutzgesetz in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder
Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
andere
alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.